Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. September 2010 -
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Beklagte wendet sich mit der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, mit dem er verpflichtet worden ist, den Klägern den Abwasserbeitrag für eine 300 qm große Teilfläche ihres Grundstücks zu stunden.
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