LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.08.2011
15 Sa 980/11
Normen:
BGB § 134; BGB § 812; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4958/10

Täuschung über Schulabschluss - bei Täuschung über Schulabschluss keine Schadensersatzanspruch - kein bereicherungsrechtlicher Anspruch

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 980/11

DRsp Nr. 2013/14910

Täuschung über Schulabschluss - bei Täuschung über Schulabschluss keine Schadensersatzanspruch - kein bereicherungsrechtlicher Anspruch

Täuscht ein Arbeitnehmer bei Eingehung des Arbeitsverhältnisses über seine Qualifikation (hier: kein vorhandener Hochschulabschluss), so ist er in der Regel weder bereicherungsrechtlich noch im Wege des Schadensersatzes verpflichtet, die im Arbeitsverhältnis erhaltene Vergütung zurückzuzahlen.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.02.2011 - 2 Ca 4958/10 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 134; BGB § 812; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263;

Tatbestand: