Die Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen das Urteil des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 2021 wird als unbegründet verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenbetroffenen und Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen.
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