I.
Mit Kaufvertrag vom 03.12.2004 ... haben die Eheleute ... eine Teilfläche von 3.041 qm aus dem vorbezeichneten Grundstück ... mit der neuen Flurnummer .... an Herrn ... verkauft. Die verkaufte Teilfläche wurde gebildet gemäß Veränderungsnachweis Nr. 357 des Vermessungsamts Burghausen für die Gemarkung Erlbach.
Mit Schreiben vom 07.12.2004 beantragte der insoweit bevollmächtigte Notar beim Grundbuchamt Altötting gem. § 15 GBO den Vollzug der Vormerkung, der Löschung, der Pfandfreigabe, des Grundpfandrechts sowie den Vollzug des einschlägigen Veränderungsnachweises gemäß den Vereinbarungen in der notariellen Urkunde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|