LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.04.2019
6 Sa 1641/18
Normen:
BetrVG § 112;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 29 ca 1204/18

Teilweise Parallelentscheidung zu LAG 7 Sa 795/18 v. 15.01.2019 sowie 9 Sa 799/18 v. 08.01.2019 u.a.Auskunftsansprüche in Verhandlungen zum Interessenausgleich

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2019 - Aktenzeichen 6 Sa 1641/18

DRsp Nr. 2019/13013

Teilweise Parallelentscheidung zu LAG 7 Sa 795/18 v. 15.01.2019 sowie 9 Sa 799/18 v. 08.01.2019 u.a.Auskunftsansprüche in Verhandlungen zum Interessenausgleich

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. August 2018 - 29 Ca 1204/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 112;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung im Insolvenzverfahren sowie um Auskunftsansprüche.

Der am ....1965 geborene Kläger war seit dem 03.01.1996 bei der A. Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG mit Sitz in Berlin (nachfolgend: Schuldnerin) und deren Rechtsvorgängerin als Flugkapitän beschäftigt. Er war am Stationierungsort Köln gegen eine monatliche Vergütung von durchschnittlich .... € brutto eingesetzt. Der Beklagte ist seit dem 17.01.2018 der InsolvenzverW. über das Vermögen der Schuldnerin.