Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung, ihn zur Wiederholung des Tests für medizinische Studiengänge (im Folgenden: TMS) zuzulassen und ihm sein Testergebnis vorläufig mitzuteilen.
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