Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Mai 2022 ergangenen Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, soweit es den Antrag der Antragstellerin zu 1 betrifft, wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
Die auf die Zulassungsgründe nach §
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