Treuwidrige Anfechtung einer zu Gunsten des späteren Antragstellers erlassenen Abrundungssatzung
VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 15.05.1995 - Aktenzeichen 8 S 810/95
DRsp Nr. 1997/4953
Treuwidrige Anfechtung einer zu Gunsten des späteren Antragstellers erlassenen Abrundungssatzung
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn ein Grundstückseigentümer eine auf seine Veranlassung und im wesentlichen zu seinen Gunsten erlassene Abrundungssatzung nach erfolgter Bebauung seines Grundstücks mit einem Normenkontrollantrag anficht, um eine weitere Bebauung im Geltungsbereich der Satzung zu verhindern.
Der Antragsteller wendet sich gegen drei Satzungen nach § 34 Abs. 2 BBauG bzw. § 34 Abs. 4BauGB der Antragsgegnerin vom 15.7.1983, 26.7.1985 und 14.12.1993 für deren Ortsteil E.
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