Treuwidrige Ausübung des Heimfallanspruchs nach grundlos verweigerter Belastung des Erbbaurechts
BGH, Urteil vom 11.12.1992 - Aktenzeichen V ZR 131/91
DRsp Nr. 1993/196
Treuwidrige Ausübung des Heimfallanspruchs nach grundlos verweigerter Belastung des Erbbaurechts
»Hat der Grundstückseigentümer die Zustimmung zu der für die Aufnahme eines Baukredits nötigen Belastung des Erbbaurechts grundlos verweigert, kann die Ausübung des wegen nicht fristgerechter Bebauung entstandenen Heimfallanspruchs gegen Treu und Glauben verstoßen, obwohl der Erbbauberechtigte gerichtliche Ersetzung der Zustimmung (§ 7 Abs. 3ErbbauVO) nicht beantragt hat.«