BVerwG - Beschluß vom 03.01.1972
IV B 171.72
Normen:
BBauG § 34;
Fundstellen:
BRS 27 Nr. 49
BRS 27 Nr. 131
Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 15.05.1968 - Vorinstanzaktenzeichen A 112/67
BVerwG, vom 16.04.1971 - Vorinstanzaktenzeichen IV C 2.69
III. OVG Niedersachsen - Urteil,

Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

BVerwG, Beschluß vom 03.01.1972 - Aktenzeichen IV B 171.72

DRsp Nr. 2009/19908

Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

Nicht bei jedem Betrieb, der sich innerhalb eines Mischgebietes niederlassen will, bedarf es einer Prüfung, ob er sich im Einzelfall störend auswirken wird. Vielmehr gibt es Gruppen von Gewerbebetrieben, die wegen ihrer besonderen Eigenart Gebieten, in denen größere Teile der Bevölkerung wohnen, wesensfremd sind und deshalb dort stets als unerträglich empfunden werden.

Normenkette:

BBauG § 34;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund für die Zulassung der Revision ist nicht gegeben (vgl. § 132 Abs. 2 VwGO).