Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. März 2021 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.
Die am 17.03.2021 eingelegte und am 07.04.2021 begründete Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 08.03.2021 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat Erfolg.
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