BGH - Urteil vom 28.04.1988
III ZR 35/87
Normen:
BauGB § 57 ;
Fundstellen:
BGHR BBauG § 51 Enteignungsgleicher Eingriff 1
BGHR BBauG § 57 Satz 2 Verkehrswert 1
BRS 53 Nr. 173
NVwZ 1989, 501
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Überlange Dauer des Umlegungsverfahrens als auszugleichender Nachteil; Abzinsung auferlegter Ausgleichsabträge

BGH, Urteil vom 28.04.1988 - Aktenzeichen III ZR 35/87

DRsp Nr. 1996/13991

Überlange Dauer des Umlegungsverfahrens als auszugleichender Nachteil; Abzinsung auferlegter Ausgleichsabträge

Eine überlange Dauer des Umlegungsverfahrens, die nicht in den Verantwortungsbereich des Eigentümers fällt, ist noch kein auszugleichender Nachteil, denn auf die Erteilung der Genehmigung nach § 51 besteht ein Rechtsanspruch. Für eine "Abzinsung" der den Beteiligten auferlegten Ausgleichsabträge besteht kein Bedürfnis, da nach der gesetzlichen Regelung dem Eigentümer die Wertsteigerungen, die nach der Einleitung des Verfahrens eintreten, anrechnungslos verbleiben.

Normenkette:

BauGB § 57 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten zu 1 a bis c sind Eigentümer von Grundstücken in der Gemarkung C., Flur 1. Es gehören: der Beteiligten zu 1 a das Grundstück Nr. 2313 (2562 qm), der Beteiligten zu 1 b das Grundstück Nr. 2312 (2021 qm) und dem Beteiligten zu 1 c die Grundstücke Nr. 1303 (802 qm), Nr. 1304 (800 qm) und Nr. 1305 (47 qm).

Nr. 2312 und Nr. 1304 liegen unmittelbar an der Straße "An der E." und sind mit je einem Wohnhaus bebaut. Nr. 2313 und Nr. 1303 befinden sich im Hintergelände, Nr. 1305 ist eine Wegeparzelle.