Die Anträge werden abgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Karlsruher Straße/ Juhe, 1. Änderung/Karl-Friedrich-Straße und Werderstraße" der Antragsgegnerin vom 23.7.2012.
Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. xxxxx (xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxx) im Ortsteil Graben der Antragsgegnerin. Das mit einem Wohnhaus und zwei Schuppen bebaute Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Karlsruher Straße/Juhe" der Antragsgegnerin vom 15.12.2008, der für dieses ein Dorfgebiet festsetzt.
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