VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 26.05.2015
3 S 1547/13
Normen:
BauNVO § 12; VwGO § 47 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2015, 1539

Überprüfung der Aufhebung der Festsetzung einer privaten Grünfläche auf einem mit einem Wohnhaus bebauten und an eine Straße grenzenden Grundstück

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2015 - Aktenzeichen 3 S 1547/13

DRsp Nr. 2015/10501

Überprüfung der Aufhebung der Festsetzung einer privaten Grünfläche auf einem mit einem Wohnhaus bebauten und an eine Straße grenzenden Grundstück

Die Aufhebung der Festsetzung einer privaten Grünfläche auf einem mit einem Wohnhaus bebauten und an eine Straße grenzenden Grundstück, das in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Dorfgebiet liegt, und die Festsetzung von Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten im Sinne des § 12 BauNVO auf diesem Grundstück begründen keine Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag der Grundstücksnachbarn gegen einen Änderungsbebauungsplan dieses Inhalts.

Tenor

Die Anträge werden abgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauNVO § 12; VwGO § 47 Abs. 2;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Karlsruher Straße/ Juhe, 1. Änderung/Karl-Friedrich-Straße und Werderstraße" der Antragsgegnerin vom 23.7.2012.

Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. xxxxx (xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxx) im Ortsteil Graben der Antragsgegnerin. Das mit einem Wohnhaus und zwei Schuppen bebaute Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Karlsruher Straße/Juhe" der Antragsgegnerin vom 15.12.2008, der für dieses ein Dorfgebiet festsetzt.