Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 werden die Beschlüsse des Landgerichts München II - 7. Zivilkammer - vom 1. Dezember 2017 und vom 4. Dezember 2017 aufgehoben.
Die Beteiligte zu 1 trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Der Gegenstandswert beträgt für die anwaltliche Vertretung 162.000 € (Beteiligter zu 2) und 378.000 € (Beteiligte zu 1).
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