VGH Bayern - Urteil vom 17.05.2018
8 A 17.40016
Normen:
BayVwVfG Art. 27a; FStrG § 1 Abs. 1; FStrG § 17; UmwRG § 1 Abs. 1; UmwRG § 3 Abs. 1; UmwRG § 4 Abs. 1;

Überprüfung eines Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm bis zur Anschlussstelle Nersingen; Rechtmäßigkeit einer auf den Zeitraum der Auslegung beschränkten Veröffentlichung der gesamten Planunterlagen im Internet; Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens; Erforderlichkeit eines autobahngleichen Ausbaus einer Bundesstraße

VGH Bayern, Urteil vom 17.05.2018 - Aktenzeichen 8 A 17.40016

DRsp Nr. 2018/18273

Überprüfung eines Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm bis zur Anschlussstelle Nersingen; Rechtmäßigkeit einer auf den Zeitraum der Auslegung beschränkten Veröffentlichung der gesamten Planunterlagen im Internet; Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens; Erforderlichkeit eines autobahngleichen Ausbaus einer Bundesstraße

1. Die auf den Zeitraum der Auslegung beschränkte Veröffentlichung der gesamten Planunterlagen im Internet wird den Vorgaben des Art. 27a BayVwVfG gerecht. (Rn. 32 - 37)2. Die Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Laufe des Planfeststellungsverfahrens stellt keinen Verfahrensfehler dar. (Rn. 55 - 59)3. Zur Vereinbarkeit eines Straßenbauvorhabens mit artenschutzrechtlichen Verboten. (Rn. 84 - 145)

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayVwVfG Art. 27a; FStrG § 1 Abs. 1; FStrG § 17; UmwRG § 1 Abs. 1; UmwRG § 3 Abs. 1; UmwRG § 4 Abs. 1;

Tatbestand