OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.01.2018
7 A 2138/16
Normen:
BauGB § 34; BauGB (1960) § 173 Abs. 3 S. 1; BauGB § 233 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-3;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 5502/16

Überschreiten der Grenze zur Vergnügungsstätte bei Wettannahmestellen durch das Angebot von sog. Live-Wetten; Rücknahme einer Baugenehmigung hinsichtlich Nutzungsuntersagung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2018 - Aktenzeichen 7 A 2138/16

DRsp Nr. 2018/2126

Überschreiten der Grenze zur Vergnügungsstätte bei Wettannahmestellen durch das Angebot von sog. Live-Wetten; Rücknahme einer Baugenehmigung hinsichtlich Nutzungsuntersagung

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; BauGB (1960) § 173 Abs. 3 S. 1; BauGB § 233 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-3;

Gründe

Der zulässige Antrag ist unbegründet.

Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.