Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "******************* ** *********", den die Antragsgegnerin am 21. Januar 2016 beschlossen und am 1. April 2016 bekannt gemacht hat.
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