Übersicht

In der nun folgenden Klageschrift müssen zunächst einmal die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen dargelegt werden, die vorliegen müssen, damit der Bauträger eine bestimmte Rate = Abschlagszahlung verlangen kann.

In einen zweiten Schritt ist dann darzulegen, dass diese gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, dass also sowohl die allgemeinen Zahlungsvoraussetzungen des § 3 Absatz 1 MaBV (Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers; Lastenfreistellung usw.) gegeben sind als auch ein bestimmter Baufortschritt erreicht ist.

Darüberhinaus muss sich bereits dieser Klageschriftenentwurf angesichts der neuen, in Teil 10/3.3 umfassend dargelegten Entwicklungen mit dem Problem befassen, ob der Bauträger Abschlagszahlung nach MaBV überhaupt noch wirksam vereinbaren kann und wenn nein, in welcher Form solche Abschlagszahlungen im Bauträgervertrag noch geregelt werden können.