Umbauzuschlag bei vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrages in der Leistungsphase II
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2001 - Aktenzeichen 5 U 163/00
DRsp Nr. 2005/7303
Umbauzuschlag bei vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrages in der Leistungsphase II
Wird der Architektenvertrag vorzeitig, nämlich in der Leistungsphase II, gekündigt und sind die typischen, mit der Planung eines Umbaus verbundenen Schwierigkeiten bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufgetreten, so ist es nicht gerechtfertigt, den Umbauzuschlag gem. § 24HOAI in Rechnung zu stellen.