OLG Düsseldorf - Urteil vom 02.10.2001
5 U 163/00
Normen:
HOAI § 24 ;
Fundstellen:
BauR 2002, 648
OLGReport-Düsseldorf 2002, 47
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 44/99

Umbauzuschlag bei vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrages in der Leistungsphase II

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2001 - Aktenzeichen 5 U 163/00

DRsp Nr. 2005/7303

Umbauzuschlag bei vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrages in der Leistungsphase II

Wird der Architektenvertrag vorzeitig, nämlich in der Leistungsphase II, gekündigt und sind die typischen, mit der Planung eines Umbaus verbundenen Schwierigkeiten bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufgetreten, so ist es nicht gerechtfertigt, den Umbauzuschlag gem. § 24 HOAI in Rechnung zu stellen.

Normenkette:

HOAI § 24 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 44/99
Fundstellen
BauR 2002, 648
OLGReport-Düsseldorf 2002, 47