Die Rechtsvorgängerin der Beteiligten zu 2) betrieb bei E. den Basaltsteinbruch K. L (im folgenden: Kolay) I mit einer Aufbereitungsanlage.
Das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz erließ am 15. Februar 1971 den Planfeststellungsbeschluß für den Neubau des 2. Abschnittes im Zuge des Landstraße Nr. 288 (L 188). Diese verläuft östlich des Steinbruchs und kreuzt dort die alte bestehengebliebene Landesstraße Nr. 286 (L 286). Für den Bau der L 288 wurden Grundstücke der Beteiligten zu 2) in einer Gesamtgröße von 25.603 qm in Anspruch genommen. Das beteiligte Land bot der Beteiligten zu 2) mit Schreiben vom 31. Oktober 1973 an, den benötigten Grundbesitz zum Preise von 1,50 DM je Quadratmeter freihändig zu erwerben. Eine Einigung kam nicht zustande.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|