BVerwG - Urteil vom 22.11.1968
IV C 82.67
Normen:
BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 2; BBauG § 128 Abs. 3 Nr. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 31, 90
BayVBl 1969, 172
BBauBl 1970, 27
Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 2
DÖV 1969, 358
DVBl 1969, 271
KStZ 1969, 199
MDR 1969, 508
VerwRspr 20, 440
ZMR 1969, 188
ZMR 1969, 249
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 21.07.1967 - Vorinstanzaktenzeichen 17 VI 67

Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

BVerwG, Urteil vom 22.11.1968 - Aktenzeichen IV C 82.67

DRsp Nr. 1996/26046

Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

1. Die gesetzliche Regelung von Erschließungsbeiträgen für Ortsdurchfahrten ist verfassungsgemäß. 2. Verwaltungskosten, die bei Herstellung einer Erschließungsanlage durch Einsetzung vorhandener Dienstkräfte der Gemeinde entstehen, gehören nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand. 3. Kosten für die Änderung einer Teilanlage, die nach einem früheren Bauprogramm bereits endgültig hergestellt war, können bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht berücksichtigt werden.

Die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Juli 1967 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren auf 560 DM festgesetzt.

Normenkette:

BBauG § 128 Abs. 1 Nr. 2; BBauG § 128 Abs. 3 Nr. 2;

Gründe: