Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund vom 19.04.2005 - Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 90.918,77 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 56 % und der Beklagte zu 44 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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