Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen im Rahmen der Planung und Erstellung einer Regenwasserversickerungsanlage.
Der Kläger war Bauherr der M.-Schule in B. und beauftragte mit Generalplanervertrag vom 14./21. April 1997 die Beklagte zu 3, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter die Beklagten zu 1 und 2 sind, hinsichtlich des zweiten Bauabschnittes dieses Bauvorhabens mit den Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 15 Abs. 2 HOAI.
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen eines Überschwemmungsschadens in Höhe von 260.851,78 EUR in Anspruch, der auf Mängel der Regenwasserversickerungsanlage zurückzuführen ist.
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