OVG Nordrhein-Westfalen, vom 11.11.1965 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 108/65
Umfang der zu berücksichtigenden öffentlichen Belange bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich
BVerwG, Beschluß vom 21.11.1966 - Aktenzeichen IV B 18.66
DRsp Nr. 2009/19296
Umfang der zu berücksichtigenden öffentlichen Belange bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich
Bei der Beurteilung einem Bauvorhaben im Außenbereich entgegenstehender öffentlicher Belange sind auch solche Belange zu bewerten, die durch landes- oder ortsrechtliche Normen geschützt sind.
Normenkette:
BBauG § 35 Abs. 1;
Vorinstanz: OVG Nordrhein-Westfalen, vom 11.11.1965 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 108/65