BGH - Urteil vom 11.07.1991
VII ZR 301/90
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
BauR 1991, 744
NJW-RR 1991, 1429
ZfBR 1991, 265

Umfang des kleinen Schadensersatzes

BGH, Urteil vom 11.07.1991 - Aktenzeichen VII ZR 301/90

DRsp Nr. 1997/2253

Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

Der Besteller kann im Rahmen des "kleinen" Schadensersatzes entweder den mangelbedingten Minderwert des Werkes oder den Betrag geltend machen, der für die Beseitigung des Mangels erforderlich ist. Zu den Mängelbeseitigungskosten kann im Einzelfall ein merkantiler Minderwert hinzuzurechnen sein, der trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums vor allem wegen des Verdachtes verborgen gebliebener Schäden eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb besteht.

Normenkette:

BGB § 635 ;

Tatbestand:

Der Kläger errichtete 1980 ein Einfamilienhaus in weitgehend offener Bauweise mit einem den Wohnbereich einschließenden durchgehenden Luftraum vom Keller bis zum Dach. Mit der Planung und Herstellung der Heizungsanlage beauftragte er den Beklagten, der u.a. im Erdgeschoß eine Fußbodenheizung mit zwei Zusatzkonvektoren im Wohnbereich und im Obergeschoß gewöhnliche Heizkörper einbaute. Der Kläger zahlte die Rechnung vom 31. Dezember 1980 über 31.818,46 DM, nachdem über einen Restbetrag ein Rechtsstreit anhängig gewesen war. Wegen verschiedener Mängel an der Heizung leitete er im Dezember 1984 ein Beweissicherungsverfahren ein.