BGH vom 02.03.1978
VII ZR 42/77
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BauR 1978, 232
NJW 1978, 1434

Umfang des Kopplungsverbots; Zusammenhang zwischen Beauftragung eines Architekten und dem Erwerb eines Grundstücks

BGH, vom 02.03.1978 - Aktenzeichen VII ZR 42/77

DRsp Nr. 1996/14653

Umfang des Kopplungsverbots; Zusammenhang zwischen Beauftragung eines Architekten und dem Erwerb eines Grundstücks

Ein zeitlicher (auch räumlicher und persönlicher) Zusammenhang zwischen der Beauftragung eines Architekten und dem Erwerb eines Grundstückes kann ein starkes Beweisanzeichen für eine unzulässige Kopplung sein.

Normenkette:

BGB § 631 ;

Hinweise: