Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.04.2016 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.021,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage und die Hilfswiderklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 13.476,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.500,- € seit dem 26.06.2013 und aus 7.976,84 € seit dem 24.02.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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