OLG Hamm, Urteil vom 04.10.2001 - Aktenzeichen 4 U 87/01
DRsp Nr. 2005/13899
Umfang einer Mietgarantie
Zum Umfang der Einstandspflicht des Bauträgers aus einem Bauträgervertrag mit Erstvermietungsgarantie für Ausfälle von Miet- und Nebenkosteneinnahmen aufgrund von Wasserschäden und Kündigungen.