Umfang eines Gewährleistungseinbehaltes bei mehreren Bauvorhaben
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - Aktenzeichen I-22 U 115/06
DRsp Nr. 2007/22476
Umfang eines Gewährleistungseinbehaltes bei mehreren Bauvorhaben
»Bei mehreren Bauvorhaben erstreckt sich, soweit keine gesonderte Abrede getroffen wird, die Sicherungsabrede über einen Gewährleistungseinbehalt regelmäßig nur auf das jeweilige konkrete Bauvorhaben.«