FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.08.2001 2 K 404/97
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9a ;
Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.08.2001 - Aktenzeichen 2 K 404/97
DRsp Nr. 2004/4408
Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993
Hat eine Bauträger-GmbH auf einem durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer erworbenen Grundstück Einfamilienhäuser (Reihenhäuser) errichtet und veräußert, ist der auf Bauträgerleistungen entfallende Kaufpreisanteil umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Bauträger-GmbH ursprünglich selbst das Baugelände erwerben wollte und ein solcher Erwerb lediglich aus formalen Gründen gescheitert ist.
Normenkette:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9a ;
Tatbestand:
I. Streitig sind die Besteuerungsgrundlagen des Jahres 1993.
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