OVG Saarland - Beschluss vom 02.11.2021 2 A 194/21
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1-5; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; VwGO § 138 Nr. 3; SPolG § 8 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 26.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 750/19
Umsetzung Obdachloser von einer Unterkunft in eine andere wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten in Form einer Totalsanierung der bisherigen Unterbringungsstätte
OVG Saarland, Beschluss vom 02.11.2021 - Aktenzeichen 2 A 194/21
DRsp Nr. 2021/16844
Umsetzung Obdachloser von einer Unterkunft in eine andere wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten in Form einer Totalsanierung der bisherigen Unterbringungsstätte
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