I. Der Beteiligte zu 2) schrieb im Offenen Verfahren auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) europaweit den oben genannten Auftrag zur Abfallentsorgung zur Vergabe aus. Nach dem Inhalt der Ausschreibung sollte der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden; als Ende der Bindefrist war der 31.12.2000 vorgesehen. Die Beteiligten zu 1) und zu 3) nahmen jeweils als Bieter an dieser Ausschreibung teil.
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