ArbG Ludwigshafen, vom 08.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1247/11
Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters in Fitnessstudio wegen unberechtigter Abrechnung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 350/12
DRsp Nr. 2013/16006
Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters in Fitnessstudio wegen unberechtigter Abrechnung
1. Nach § 626 Abs. 1BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.2. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann sowohl in einer erheblichen Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten als auch in der von Nebenpflichten liegen; der konkrete Inhalt dieser Pflichten ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und seinen spezifischen Anforderungen, wobei es insoweit einer besonderen Vereinbarung nicht bedarf.
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