BGH vom 22.12.1977
VII ZR 134/76
Normen:
VOB/B § 13;
Fundstellen:
NJW 1978, 537, 538

Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

BGH, vom 22.12.1977 - Aktenzeichen VII ZR 134/76

DRsp Nr. 1998/2452

Unterbrechung der Gewährleistungsfrist

Ist die Verjährungsfrist durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B erneut in Lauf gesetzt worden und wird danach die Verjährung durch Anerkenntnis gemäß § 208 BGB unterbrochen, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert.

Normenkette:

VOB/B § 13;

Hinweise:

Die Fristverlängerung nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 schließt damit Unterbrechungen der Verjährung gemäß §§ 208 bis 210, 639 , 477Abs. 1 nicht aus. Umgekehrt kann eine bereits durch Anerkenntnis unterbrochene Verjährungsfrist durch schriftliche Mängelrüge verlängert werden (BGH, NJW 1957, 344).

Fundstellen
NJW 1978, 537, 538