Der Bauunternehmer Günter N. schuldet der Klägerin aufgrund eines für vollstreckbar erklärten Zahlungsbefehls 2.082,48 DM nebst 8,5 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1971 und Verfahrens- sowie Vollstreckungskosten, insgesamt (einschließlich aufgelaufener Zinsen) 3.244,23 DM.
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