Der Beklagte ist Mitglied einer Bauherrengemeinschaft, die - angeregt und betreut von Gesellschaften einer deutschen Unternehmensgruppe - in P. (Schweiz) eine aus vier Appartementhäusern bestehende Wohnungseigentumsanlage er richtete. Mit Bauvertrag vom 30. April 1980 beauftragte die Betreuerin der Bauherrengemeinschaft Firma Pr. GmbH & Co KG im Namen der Bauherren die Firma KG Pl. GmbH & Co mit der schlüsselfertigen Erstellung des Bauvorhabens. Von dem vereinbarten Pauschalfestpreis von 9.875.000 Schweizer Franken entfielen auf den Beklagten 353.525 Schweizer Franken.
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