OLG Naumburg - Beschluß vom 07.08.2001
1 Verg 1/01
Normen:
GWB § 128 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2002, 73
Vorinstanzen:
VK Halle, - Vorinstanzaktenzeichen VK-Hal 35/00

Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

OLG Naumburg, Beschluß vom 07.08.2001 - Aktenzeichen 1 Verg 1/01

DRsp Nr. 2003/6926

Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

»1. Beantragen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mehrere Verfahrensbeteiligte die Abweisung eines Nachprüfungsantrages und wird dem Nachprüfungsantrag im Ergebnis stattgegeben, so sind diese Beteiligten gemeinsam als Unterlegene iS des GWB § 128 Abs 3 anzusehen.2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergabekammer ihre Entscheidung nicht auf eine vom Antragsteller gerügte Verletzung von Vergaberecht gestützt hat, sondern auf einen Vergaberechtsverstoß, den die Beteiligten am Nachprüfungsverfahren selbst nicht erkannt hatten, auf den aber die Vergabekammer rechtzeitig vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.«

Normenkette:

GWB § 128 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Der Beteiligte zu 2) schrieb im Offenen Verfahren auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) europaweit u.a. den oben genannten Bauauftrag (im Folgenden: LV 13) zur Vergabe aus.

Innerhalb der Angebotsfrist, also bis zum 17.10.2000, 10.00 Uhr, gingen insgesamt vier Angebote für diesen Auftrag ein; das Angebot der Beteiligten zu 3) war dabei zunächst - fehlerhaft - einem anderen Auftrag (LV 17) zugeordnet worden; es wurde daher im Submissionstermin zum Auftrag LV noch nicht geöffnet, sondern erst nach korrekter Zuordnung.