OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.09.2018
3 L 202/18
Normen:
BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1-3; BImSchG § 22 Abs. 1; BImSchG § 24 S. 1; SOG LSA § 4 Abs. 1 S. 2; FeiertG LSA § 3 Abs. 2 Nr. 1; 18. BImSchV § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 07.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 117/15

Untersagung des Befahrens des Runstedter Sees mit verbrennungsmotorbetriebenen Wassersportfahrzeugen (Jetbooten) an (allen) Sonntagen und Feiertagen; Qualifizierung der Geräuschimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen einer Anlage; Jet-Skis als Wasserfahrzeuge in Abgrenzung zu Kraftfahrzeugen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.09.2018 - Aktenzeichen 3 L 202/18

DRsp Nr. 2018/16982

Untersagung des Befahrens des Runstedter Sees mit verbrennungsmotorbetriebenen Wassersportfahrzeugen (Jetbooten) an (allen) Sonntagen und Feiertagen; Qualifizierung der Geräuschimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen einer Anlage; Jet-Skis als Wasserfahrzeuge in Abgrenzung zu Kraftfahrzeugen

Normenkette:

BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1-3; BImSchG § 22 Abs. 1; BImSchG § 24 S. 1; SOG LSA § 4 Abs. 1 S. 2; FeiertG LSA § 3 Abs. 2 Nr. 1; 18. BImSchV § 2 Abs. 1;

Gründe

I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 1. Kammer - vom 7. März 2018 hat keinen Erfolg.

1. Die von der Beklagten geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen die Zulassung der Berufung nicht.