Der Kläger begehrt von der Beklagten, einer Bauträgerfirma, die Zahlung von Architektenhonorar für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß einer Honorarabrechnung vom 15.11.1991 über den Betrag von 126.978,96 DM (Anlageheft Klagepartei).
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