OLG Hamm - Urteil vom 02.01.1995
17 U 143/93
Normen:
BGB §§ 134, 387, 635 ; MaBV §§ 12, 3 ;
Fundstellen:
BauR 1996, 141
DRsp I(138)764Nr. 2k

Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag verstößt gegen §§ 12, 3 MaBV

OLG Hamm, Urteil vom 02.01.1995 - Aktenzeichen 17 U 143/93

DRsp Nr. 1997/4257

Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag verstößt gegen §§ 12, 3 MaBV

»Eine in einem Bauträgervertrag enthaltene, mit einem Nachweisverzicht versehene Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung verstößt gegen §§ 12, 3 MaBV. Sie ist gemäß § 134 BGB nichtig. Der Erwerber kann die Nichtigkeit im Wege der Vollstreckungsgegenklage analog § 767 ZPO geltend machen. Das in einem Bauträgervertrag enthaltene Aufrechnungsverbot schließt nicht die Verrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen der mangelhaften Herstellung des Werkes aus.«

Normenkette:

BGB §§ 134, 387, 635 ; MaBV §§ 12, 3 ;

Hinweise: