Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag verstößt gegen §§ 12, 3 MaBV
OLG Hamm, Urteil vom 02.01.1995 - Aktenzeichen 17 U 143/93
DRsp Nr. 1997/4257
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag verstößt gegen §§ 12, 3MaBV
»Eine in einem Bauträgervertrag enthaltene, mit einem Nachweisverzicht versehene Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung verstößt gegen §§ 12, 3MaBV. Sie ist gemäß § 134BGB nichtig. Der Erwerber kann die Nichtigkeit im Wege der Vollstreckungsgegenklage analog § 767ZPO geltend machen. Das in einem Bauträgervertrag enthaltene Aufrechnungsverbot schließt nicht die Verrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen der mangelhaften Herstellung des Werkes aus.«