OLG Celle - Urteil vom 13.10.2004
7 U 114/02
Normen:
BGB § 633 Abs. 3 a.F. ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2 ; AGBG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1176
OLGReport-Celle 2005, 68
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 309/00

Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei einem Niedrig-Energiehaus; Unwirksamkeit von AGB

OLG Celle, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 7 U 114/02

DRsp Nr. 2005/7168

Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei einem Niedrig-Energiehaus; Unwirksamkeit von AGB

1. Hat der Auftragnehmer die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt, so ist es ihm verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Einbeziehung zu berufen. 2. War zur Auftragnehmer zur Errichtung eines Niedrig-Energiehauses verpflichtet, so ist ein Nachbesserungsverlangen undichter Innenhaut und einer nicht diffusionsdichten Unterspannbahn nicht unverhältnismäßig.

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 3 a.F. ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2 ; AGBG § 2 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung Henkel BauR 2005, 1176

Vorinstanz: LG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 309/00
Fundstellen
BauR 2005, 1176
OLGReport-Celle 2005, 68