Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei einem Niedrig-Energiehaus; Unwirksamkeit von AGB
OLG Celle, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 7 U 114/02
DRsp Nr. 2005/7168
Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung bei einem Niedrig-Energiehaus; Unwirksamkeit von AGB
1. Hat der Auftragnehmer die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt, so ist es ihm verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Einbeziehung zu berufen.2. War zur Auftragnehmer zur Errichtung eines Niedrig-Energiehauses verpflichtet, so ist ein Nachbesserungsverlangen undichter Innenhaut und einer nicht diffusionsdichten Unterspannbahn nicht unverhältnismäßig.