Unwirksamer Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in kaufmännischem Formularvertrag
BGH, Urteil vom 26.01.1993 - Aktenzeichen X ZR 90/91
DRsp Nr. 1993/2798
Unwirksamer Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in kaufmännischem Formularvertrag
Unwirksamkeit eines unter Kaufleuten formularvertraglich vereinbarten Haftungsausschlusses für leichte Fahrlässigkeita. im Bereich wesentlicher, aus der Natur des jeweiligen Vertrags folgender Pflichten (Kardinalpflichten);b. im Bereich werkvertragsrechtlicher Gewährleistungshaftung.
Normenkette:
AGBG § 9;
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