VGH Bayern - Urteil vom 11.11.2021
2 N 20.965
Normen:
BauGB § 22 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2;

Unwirksamkeit der Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion

VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2021 - Aktenzeichen 2 N 20.965

DRsp Nr. 2022/150

Unwirksamkeit der Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion

Tenor

I.

Der Antrag wird hinsichtlich der Anlage 2 - Planteil W******, R******* und O****** - zur Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion, bekannt gemacht am 11. Oktober 2019, abgelehnt. Im Übrigen wird der Antrag verworfen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 22 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2;

Tatbestand