OVG Saarland - Urteil vom 24.06.2021
2 C 215/19
Normen:
BauGB § 2 Abs. 3;

Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund von Fehlern im Abwägungsmaterial

OVG Saarland, Urteil vom 24.06.2021 - Aktenzeichen 2 C 215/19

DRsp Nr. 2021/10579

Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund von Fehlern im Abwägungsmaterial

Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO (MU), Geltendmachung von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots, der unzureichenden Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes sowie von Beeinträchtigungen aufgrund zusätzlicher Verkehrsbelastung.