Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Adolph-Kolping-Platz 5" der Stadt Ulm vom 18. Juli 2018 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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