Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. April 2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den angegriffenen Bebauungsplan wegen eines Fehlers im Abwägungsergebnis insgesamt für unwirksam erklärt, weil es weiterer Festsetzungen zum baulichen Schallschutz bedurft hätte. Die Revision hat er nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete, auf §
I. Die Rechtssache hat insoweit nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.
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