VGH Bayern - Urteil vom 20.06.2018
4 N 17.1548
Normen:
BayGO Art. 45 Abs. 2; BayGO Art. 46 Abs. 2 S. 2; BayGO Art. 47 Abs. 2; FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 5; FStrG § 15 Abs. 1;

Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender Beschlussfähigkeit des Gemeinderats; Auswirkung einer fehlerhaften Ladung zu einer Gemeinderatssitzung auf die Wirksamkeit der darin gefassten Beschlüsse

VGH Bayern, Urteil vom 20.06.2018 - Aktenzeichen 4 N 17.1548

DRsp Nr. 2018/18275

Unwirksamkeit eines Satzungsbeschlusses wegen fehlender Beschlussfähigkeit des Gemeinderats; Auswirkung einer fehlerhaften Ladung zu einer Gemeinderatssitzung auf die Wirksamkeit der darin gefassten Beschlüsse

1. Die Gemeindeordnung lässt es zu, an die mit einer elektronischen Ladung einverstandenen Ratsmitglieder eine unverschlüsselte E-Mail zu versenden, in der lediglich Zeit und Ort der Sitzung mitgeteilt werden, während die zugehörige Tagesordnung nur über einen in der Mail enthaltenen Link im gemeindlichen Ratsinformationssystem eingesehen werden kann. (Rn. 33 - 34)2. Eine fehlerhafte Ladung zu einer Gemeinderatssitzung führt nicht zur Unwirksamkeit der darin gefassten Beschlüsse, wenn der von dem Ladungsmangel Betroffene der Sitzung ferngeblieben ist und dafür bereits im Voraus gegenüber dem Sitzungsleiter persönliche Entschuldigungsgründe angeführt hat. (Rn. 41)

Tenor

I.

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes W. (Entwässerungssatzung - EWS) vom 20. Juli 2017 wird für unwirksam erklärt.

II.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten des Verfahrens gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayGO Art. 45 Abs. 2;