Unzulässige Übernahme eines Archtitektenvertrages bei Grundstückskauf
BGH, Urteil vom 09.07.1992 - Aktenzeichen VII ZR 138/91
DRsp Nr. 1993/2844
Unzulässige Übernahme eines Archtitektenvertrages bei Grundstückskauf
»Die Verpflichtung eines Grundstückserwerbers gegenüber dem Veräußerer, den zwischen dem Veräußerer und einem Architekten abgeschlossenen Architektenvertrag zu übernehmen, verstößt gegen das Verbot der Architektenbindung.«