Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Oktober 2017 mit Schreiben vom 9. November 2017 eingelegte "Berufung" ist nach §
Anhaltspunkte dafür, dass sich der Kläger auch gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Oktober 2017 wenden wollte, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, sind nicht ersichtlich, da er sich in seinem Schreiben vom 9. November 2017, soweit nachvollziehbar, ausschließlich mit angeblichen Formfehlern des Urteils vom 12. Oktober 2017 auseinandersetzt.
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