Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 04.11.2019 zuzulassen, wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Er ist bereits unzulässig, weil die Antragsfrist des §
1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht formwirksam innerhalb der Frist des §
Danach ist die Zulassung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils zu beantragen,
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